Unser Hinweisgebersystem Unser Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem

Warum haben wir ein Hinweisgebersystem?

Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Ihnen und unseren Mitarbeiter:innen, ein Hinweisgebersystem zur Verfügung zu stellen, über das Sie uns eventuelle Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder sonstige Richtlinien melden können. Natürlich muss das irgendwie mit Reifenhäuser zu tun haben. Aber auch unabhängig von unserer gesetzlichen Verpflichtung ist es uns wichtig, dass wir bei Reifenhäuser in Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den gesetzlichen Anforderungen handeln. Damit das uns allen leichter fällt, machen wir Compliance. Dieses Hinweisgebersystem ist ein wichtiger Bestandteil davon.

Was muss ich wissen, wenn ich einen Hinweis geben möchte?

Unser Hinweisgebersystem ist im Grunde selbsterklärend. Sie werden durch verschiedene Fragen geführt, die Sie bitte soweit es möglich ist beantworten. Damit können wir der Angelegenheit unverzüglich und vor allem gründlich nachgehen. Denn darum geht es ja, wir wollen compliant handeln und dabei müssen alle mitmachen.

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, uns Ihren Namen oder Kontaktdaten mitzuteilen. Jede Meldungen kann vollständig anonym erfolgen. Allerdings wird es uns häufig helfen, wenn Sie uns Ihren Namen und Kontaktdaten mitteilen, damit wir uns bei evtl. Fragen an Sie wenden können. Wenn Sie möchten, können wir Sie dann auch darüber informieren, was aus Ihrer Mitteilung geworden ist und was wir konkret getan haben. Alles natürlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und insbesondere des Datenschutzrechts!

Wenn Sie uns Ihren Namen und Kontaktdaten nicht mitteilen wollen, erfolgt diese Information über die öffentlichen Kanäle. Diese Information ist dann aber natürlich so allgemein, dass niemand irgendwelche Rückschlüsse auf konkrete Vorgänge oder Personen ziehen kann.

Wer kümmert sich um meinen Hinweis?

Alle Hinweise werden durch Herrn Dr. Volkmar Kruk bearbeitet. Herr Dr. Kruk leitet die Rechtsabteilung der Reifenhäuser-Gruppe. Er ist aber auch als Rechtsanwalt zugelassen und unterliegt somit sämtlichen in diesem Zusammenhang bestehenden berufsständischen Pflichten. Aus diesem Grunde wird er der Geschäftsleitung niemals irgendwelche vertraulichen Informationen weitergeben, die er über das Hinweisgebersystem erhalten hat. Er wird auch dafür Sorge tragen, dass ein Hinweis zu einem Rechtsverstoß in keinem Falle zu irgendwelchen Nachteilen für den meldenden Mitarbeiter führt.

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen unbedingt ausgefüllt werden.

Welchen Bereich betrifft Ihre Meldung? *
Bitte beschreiben Sie den Vorfall, den Sie mit uns teilen möchten, so detailliert wie möglich. *
Wo ist das passiert? *
Möchten Sie uns sonst noch etwas mitteilen?
Möchten Sie uns irgendwelche Unterlagen, z.B. Dokumente oder Bilder mitgeben?
Nennen Sie uns gerne Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten.
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